Nachruf an Sebastian Werni

SEBASTIAN WERNI

(1912 Filipowa – 1987 Wien)

„Ein bedeutender Nachkriegspolitiker in Österreich“, Nachruf von Dr. Georg Wildmann

Sebastian Werni

Dr. Sebastian Werni

Eine Stütze der Donauschwaben Sesshaftwerdung in Wien und Umgebung bildet Hofrat Dr. Sebastian Werni. Es hatte sich gezeigt, dass die Heimatvertriebenen aus dem Südosten mit dem Gedanken, sich einer Genossenschaft anzuschließen und sich von ihr das Geld für den Bau eines Eigenheimes vorschießen zu lassen, wenig anfreunden konnten, weil diese Form des Hauserwerbs ihnen von ihrer alten Heimat her nicht vertraut war. Die meisten dachten an den Kauf eines fertigen Hauses oder an den Erwerb einer Stadtwohnung. Für diese Landsleute ist Werni der gegebene Mann.

HR Dr. Sebastian Werni Leiter von Volksdeutscher Zentralberatungsstelle und des Beirates für Flüchtlingsfragen

Werni war vor den anrückenden Russen nach Wien geflüchtet und hatte hier 1949 zum Doktor der Philosophie promoviert. Er spürt als einer der ersten die Not der Heimatvertriebenen. Ihm schwebt in der ärgsten Notzeit ein „Volksdeutscher Ausschuss“ vor, der mit den Behörden zusammenarbeiten und die Eingliederung planen kann. Er wendet sich an die Österreichische Volkspartei. Diese ist in Wien relativ schwach. Sie bietet Werni vermutlich die Stelle eines untergeordneten Parteibediensteten für Vertriebenenfragen an. Werni sieht in dieser Funktion zu wenige Möglichkeiten, seinen Landsleuten zu helfen. Er sucht weiter. Offenbar kommt er zunächst mit Franz Olah in Verbindung. Franz Olah ist Sozialist, praktizierender Katholik und Gewerkschafter. Durch ihn lernt Werni den damaligen Innenminister Oskar Helmer, den damaligen Minister für soziale Verwaltung, Karl Maisei, sowie den Stadtrat und Präsidenten der Wiener Volkshilfe, Josef Afritsch, kennen. Hier registriert Werni mehr Offenheit, Macht und die besseren Chancen, seinen Landsleuten effektiv zu helfen, und so schließt er sich der Sozialistischen Partei an. Vielleicht ist es dem Einfluss Wernis zuzuschreiben, dass der den Volksdeutschen anfänglich gar nicht gut gesonnene Innenminister Oskar Helmer, allmählich ein Freund der Donauschwaben wird.

Mit Zustimmung des Alliierten Rates und mit Genehmigung des Innenministeriums gelingt es engagierten Volksdeutschen, 1946 die „Volksdeutsche Zentralberatungsstelle“ zu gründen. Sie hat alle Volksdeutschen zu betreuen. Werni wird ihr Leiter.

Trotz seiner enormen Betreuungsarbeit an allen Donauschwaben vergisst Werni seine Filipowaer nicht. In den Jahren 1947 und 1948 gibt er fünf Nummern der „Filipowaer Heimalpost“ heraus, die er auch „Suchdienst St. Filipp“ nennt. Der „Suchdienst“ erweist sich gerade in dieser ärgsten Fluchtzeit als große Hilfe für die zerstreut untergekommenen Heimatvertriebenen. Viele finden ihre Familien wieder.

Etwa ab 1950 gelangt die österreichische Regierung zur Erkenntnis, dass an die 300.000 Volksdeutsche in Österreich bleiben würden. Sie beschließt die Errichtung eines achtgliedrigen „Beirates für Flüchtlingsfragen“, dessen Aufgabe es sein soll, mitzuwirken, die rechtliche Gleichstellung der Flüchtlinge herbeizuführen. Von diesem Beirat gehen letztlich die entscheidenden Impulse für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Eingliederung der Volksdeutschen aus. Er hat zwei gleichberechtigte Vorsitzende.

Für die SPÖ übt dieses Amt von Anfang an Dr. Wemi aus. So trug etwa die Bereitschaft des ÖGB, die Gleichstellung der volksdeutschen Arbeitnehmer zu empfehlen, die Handschrift Wernis. Gleichberechtigt zur Seite steht ihm für die ÖVP der aus dem Sudetenland stammende Parlamentarier und Finanzexperte Erwin Machunze. Bis zu seinem Tode 1987 arbeitet Werni in dieser Funktion. Erst mit dem Tode Wernis wird der „Beirat“ für aufgehoben erklärt.

Als die SPÖ unter dem Namen „Interessengemeinschaft Volksdeutscher Heimatvertriebener“ (IVH) 1949 ein volksdeutsches Parteireferat gründet, wird bereits 1950 Werni dessen Vorsitzender und bleibt es bis zu seinem Tode. Die dieser IVH angeschlossene Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft sieht Werni als ihren Aufsichtsratsvorsitzenden. Sie baut bis 1970 in Wien, Graz und Kapfenberg für deutschsprachige Heimatvertriebene

1658 Wohnungen und Siedlungshäuser. Wer bei der IVH-Baugenossenschaft eine Wohnung erwirbt, wird verpflichtet, das Parteibuch der SPÖ zu nehmen. Wenn ein Wohnungsuchender bei Werni diese Bedingung um keinen Preis akzeptieren will, so kann es passieren, dass der Hofrat bei Mathias Knöbl anruft und diesen fragt, ob er den Landsmann bei der Baugenossenschaft „Frieden“ unterbringen könnte.

Dr. Werni, Mathias Knöbl und Matthias Johler ist es zu verdanken, dass eine sehr große Gruppe Filipowaer in Wien sesshaft wird. Wie viele Abende und Nächte diese drei selbstlosen Männer in ihren eigenen engen Wohnungen den Hilfesuchenden in den frühen Nachkriegsjahren zur Verfügung standen und wie viel Zeit sie ratsuchenden Landsleute geopfert haben, davon wird sich die Nachkommengeneration, die die damalige Zeit nur vom Hörensagen kennt, kaum eine Vorstellung machen können.

Nationalrat Erwin Machunze und Dr. Sebastian Werni gelang es, 1958 als „Fachexperten für Flüchtlingsfragen“ der „Gemischten österreichisch-deutschen Kommission“ beigezogen zu werden. Sie bemühten sich gewissermaßen verzweifelt, die Heimatvertriebenen und Umsiedler in Österreich in den deutschen Lastenausgleich und die deutsche Entschädigungsgesetzgebung einzubeziehen. Erst im Herbst 1960 gelang es ihnen mit Unterstützung des damaligen österreichischen Außenministers Bruno Kreisky, von der deutschen Bundesregierung eine grundsätzliche Bereitschaftserklärung bezüglich deutscher Schadenersatzleistungen an die Heimatvertriebenen in Österreich zu erreichen.

Die Schlussverhandlungen fanden in Bad Kreuznach statt und führten zum kurz als „Finanz- und Ausgleichsvertrag“ bezeichneten Abkommen vom 21. November 1961. Im Artikel 3 des Vertrages verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland, an Vertriebene und Umsiedler in Österreich hinsichtlich ihres im Zusammenhang mit den Ereignissen des Zweiten Weltkrieges oder dessen Folgen eingetretenen Vermögensverlustes, jedoch nur für Hausrat und Berufsgegenstände, einen Betrag in der Höhe von 125 Millionen DM zu leisten. Der Artikel 5, der eine nachträgliche Erweiterung des Schadensbeitrages ins Auge fasst und daher bis heute eine Rolle spielt, lautet: „Sollte die Republik Österreich zu einem späteren Zeitpunkt Leistungen für im Kriegs- und Verfolgungsschadengesetz nicht berücksichtigte Vermögensverluste der unter Artikel 2 fallenden Gruppen von Personen vorsehen, erklärt sich die Bundesrepublik Deutschland bereit, in Verhandlungen über eine angemessene Beteiligung an solchen Leistungen einzutreten.“

Die Regierung Sinowatz erklärte in den achtziger Jahren den Heimatvertriebenen-Vertretern, Österreich lehne jede weitere Form von Leistungen für Vermögensverluste ab. Damit ist es wohl illusorisch, von beiden Staaten noch etwas zu erwarten.

Werni gehörte zu jenen, die von Anfang an erklärten, „dass die Entschädigungsansprüche der Volksdeutschen Heimatvertriebenen in Österreich auf das in den Herkunftsländern enteignete Vermögen und die verlorene Heimat damit keinesfalls abgegolten oder befriedigt sind“ (Broschüre WH, 40). Er argumentierte stets damit, dass hinsichtlich der gleichen menschlichen und materiellen Opfer, die die Heimatvertriebenen in Ostereich mit ihren in Deutschland lebenden Landsleuten durch die unselige Politik des Dritten Reiches – dessen Rechtsnachfolgerin die Bundesrepublik Deutschland ist und auch sein will – erlitten haben, deren Ausschluss vom bundesdeutschen Lastenausgleich unbegründet erscheine und einer ausgesprochenen Diskriminierung gleichkomme.

Wernis Appelle an die entsprechenden deutschen Regierungsstellen, vornehmlich auch an führende Bonner SPD-Regierungsmitglieder, denen er parteipolitisch ja nahestand, brachten nur ablehnende Äußerungen. Den vollen Einbezug der Volksdeutschen Heimatvertriebenen in den bundesdeutschen Lastenausgleich hätte Dr. Werni wohl als die Krönung seines den Heimatvertriebenen gewidmeten Lebenswerkes betrachtet. Der blieb ihm aber versagt.

Darin mag die tragische Note seines Lebens zu suchen sein.

Ab 1962 war er hauptberuflich in der Sektion für verstaatlichte Unternehmen im Bundeskanzleramt bzw. in den entsprechenden Ministerien tätig. Dr. Werni war jahrzehntelang Vorstandsmitglied des 1948 reaktivierten, aber bereits 1907 gegründeten „Wiener Schwabenvereins“, der 1970 ein eigenes „Schwabenheim“ am Rennweg in Wien erwirbt und bis heute weit über eintausend eingeschriebene Mitglieder mit deren Familien betreut. Nach Rücktritt von Diplomingenieur Valentin Reimann, der seit 30. Dezember 1950 den Vorsitz innehatte, wird Werni im Oktober 1977 zum Bundesvorsitzenden der „Donauschwäbischen Arbeitsgemeinschaft“ (DAG) gewählt. Die DAG ist die Dachorganisation der donauschwäbischen Landesverbände und Organisationen Österreichs. Nach seinem Rücktritt 1983 wird Werni Ehrenvorsitzender der DAG (HB 27/1978, 90-92).

Für seine aufopfernde berufliche wie ehrenamtliche Tätigkeiten für die Belange der Volksdeutschen Heimatvertriebenen erhielt Werni hohe Auszeichnungen, so das Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, das Goldene Verdienstzeichen der Republik Österreich und das Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.

Ihn interessierten auch die wissenschaftlichen Fragen der donauschwäbischen Geschichte. Er selbst dachte daran, die Geschichte der Donauschwaben in Österreich zu schreiben. Eine schwere Operation und zunehmende Altersbeschwerden lähmten aber immer mehr seine Aktivitäten.

Hofrat Dr. Sebastian Werni starb am 13. Jänner 1987 an den Folgen eines Verkehrsunfalls.

Er darf wohl als der profilierteste Politiker gelten, den Filipowa hervorgebracht hat – als einer der bedeutendsten Nachkriegspolitiker der Donauschwaben überhaupt!

(Quelle: Dr. Georg Wildmann, Linz,
und: Filipowaer Heimatbriefe 36/1988‘)

Aufbereitung Johann Krumpholz